Nottöten
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Nottöten
Mit dem Abschluss der Berufsausbildung wird Landwirt:innen die Sachkunde zugesprochen, Nottötungen durchzuführen. Allerdings können die Entscheidung für und die Durchführung einer Nottötung zu Belastungen führen. Aus Unsicherheit kann es z. B. passieren, dass eine notwendige Nottötung zu lange hinausgezögert wird. Dies führt zu erheblichem Leid bei schwer kranken oder verletzten Tieren.
Im Rahmen dieser Unterrichtseinheit ist es nicht möglich, eine Nottötung praktisch durchzuführen. In der überbetrieblichen Ausbildung kann – falls notzutötende Tiere und Zeitfenster dafür vorhanden sind – ggf. das fachgerechte Nottöten durch qualifizierte Personen demonstriert werden. Die praktische Durchführung kann zudem auf den Ausbildungsbetrieben gemeinsam mit dem/der Ausbilder:in erprobt werden. Zudem sind separate Kurse zu empfehlen, die eine praktische Durchführung von Betäubung und Tötung enthalten und die zum Erlangen eines Sachkundenachweis angeboten werden.
Was hier gelernt werden kann:
- Die Auszubildenden erläutern gesetzliche Grundlagen sowie Kriterien und Gründe für eine Nottötung.
- Die Auszubildenden entwickeln Fähigkeiten und Fertigkeiten, die im Falle einer Nottöung relevant sind.
- Die Auszubildenden bauen Unsicherheiten im Falle einer Nottötung ab, indem sie das richtige Vorgehen analysieren und eine begründete Auswahl (und Anwendung) zugelassener Methoden treffen.