Begriff: Tierkörperbeseitigung

Reiter

Tierkörperbeseitigung

Von den Körpern notgetöteter Tiere können Gesundheitsgefahren für Menschen und Tiere ausgehen. Das bedeutet, dass aus seuchenhygienischen Gründen diese in einer Tierkörperbeseitigungsanlage (Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte VTN) einer Drucksterilisation (133°C, 3 bar, mind. 20 Minuten) unterzogen werden/und oder verbrannt werden müssen. Der/die Landwirt:in ist verpflichtet, den Tierkörper unverzüglich zur Abholung anzumelden.