Begriff: Betriebliche Eigenkontrolle
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Betriebliche Eigenkontrolle
Jede Tierhalterin, jeder Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass es den Tieren, die sie bzw. er hält, gut geht. Die betriebliche Eigenkontrolle dient der Erfassung und Bewertung von Tierwohl als Schwachstellenanalyse im eigenen Betrieb. Für eine objektive Einschätzung der Situation sind geeignete Indikatoren regelmäßig zu erfassen. Tierwohl lässt sich am besten an den Tieren selbst, ihrem Verhalten und ihrer Gesundheit erkennen (siehe Tierwohlindikatoren). Eine solche Indikatorenerfassung kann als Basis für das betriebliche Management genutzt werden, weil grundlegende Risiken für das Tierwohl frühzeitig erkannt werden können. Die betriebliche Eigenkontrolle ist die Grundlage für das Setzen und Überprüfen von betrieblichen Zielen zur Verbesserung des Tierwohls und damit verbunden oft auch der ökonomischen Situation.
Darüber hinaus erfüllt der Betrieb mit der Erhebung und Bewertung tierbezogener Indikatoren die gesetzliche Verpflichtung gemäß Tierschutzgesetz: (TierSchG §11 (8)) Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des §2 eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des §2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten.“.
Die Eigenkontrolle kann und soll die gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV 2006, § 4 Abs. 1) vorgeschriebenen täglichen Tierkontrollen nicht ersetzen, kann diese aber ergänzen. Die Vorgabe des § 11 Abs. 8 (TierSchG 2006) enthält jedoch keine Verordnungsermächtigung zur Regelung von Inhalt, Umfang und Häufigkeit der betrieblichen Eigenkontrollen, d. h. genauere Vorgaben bzw. Ausführungsbestimmungen über das „Wie“ existieren auf Bundesebene nicht. Dies ermöglicht den Betrieben eine Wahlfreiheit der Umsetzung. Die für die Lehr-Lern-Einheiten vorgeschlagenen Methoden entstammen etablierte Tierwohlindikatorensets, die auf Validität, Reliabilität und Praktikabilität geprüft wurden.
Leitfäden zur Durchführung finden sich unter anderem unter:
https://www.ktbl.de/themen/tierwohlbewertung